Ihr überlegt euch, endlich einmal eine Workation für euer Team zu organisieren. Das Thema ist in aller Munde und Mitarbeiter haben womöglich bereits eine Workation unternommen und davon berichtet. Andere Unternehmen sind bereits so weit und setzen regelmäßige Workations zur Mitarbeitergewinnung und -bindung ein. Ihr zögert aber noch, da ihr nicht so recht wisst, welche arbeitsrechtlichen/sozialrechtlichen bzw. steuerlichen Fragen dies aufwirft und wie diese durch eine Anpassung der Arbeitsverträge oder durch eine Betriebsvereinbarung rechtssicher geregelt werden können?
Ihr seid damit nicht alleine. Nicht jedes Unternehmen hat eine rechtliche Beratung an der Hand, die sich vor allem auch mit den Besonderheiten des Rechts vertieft auskennet, wenn es zu einem Arbeitsaufenthalt von Mitarbeitern im Ausland kommt.
Wir möchten euch als Firma hierbei unterstützen. Dazu haben wir uns mit Korten Rechtsanwälten AG zusammengesetzt und diskutiert, wie Unternehmen in dieser Situation am besten geholfen werden kann. Das Ergebnis: Korten Rechtsanwälte AG prüft über einen einfachen, strukturierten Abfrageprozess, inwieweit ein Arbeitsvertrag bereits den Anforderungen an eine Workation entspricht. In einem zweiten, optionalen Schritt werden durch Korten Rechtsanwälten AG konkrete, notwendige Anpassungen der Arbeitsverträge ausgearbeitet. Anschließend könnte ihr euch entspannt um die Organisation der eigentlichen Workation kümmern. Über Workation.de könnt Ihr hier die Vertragsprüfung durch Korten Rechtsanwälten AG anfragen.
Über das Kontaktformular stellen wir den Kontakt zu Korten Rechtsanwälten AG spezifisch für die oben genannte Workation-Thematik her. Gleichzeitig erhaltet Ihr einen Fragenkatalog, mit dem bereits im Vorfeld der Analyse die wichtigsten Punkte standardisiert abgefragt werden. Ein Mitarbeiter von Korten Rechtsanwälten wird sich anschließend mit Euch in Verbindung setzen.
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